Meldeformular zum kantonalen Vollzug der HHV

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Meldeformular für den kantonalen Vollzug der Holzhandelsverordnung.

Vorgehen

Jeder Kanton bzw. seine Abteilung ist mit seiner Organisation im eGovernment Portal UVEK registriert. Mindestens eine Person besitzt die Administratorenrechte für diese Organisation. Sollten weitere Mitarbeitende in die Organisation eingegliedert werden, kann dies via dem Service «Organisationsrechte verwalten» umgesetzt werden. Arbeitet keine Person mit Administratorenrechten mehr in der Organisation, dann melden Sie sich bitte direkt beim BAFU. Kontakt siehe unten.

Alle registrierten Kantone erhalten eine Nachricht (siehe «Nachrichten ») mit einem Zugangslink, über den sie direkt zum Meldungsformular gelangen.

Dokumente

Kurzanleitung – Meldeformular zum kantonalen Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV) über eGovernment Portal UVEK 

Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern
T +41 58 464 30 70
 
holzhandel@bafu.admin.ch