Der Bund als Eigentümer ist für die Erdbebensicherheit seiner Bauten und Anlagen verantwortlich. Als Eigentümervertretung fungieren die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO): armasuisse Immobilien, Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und ETH-Rat.
Das BAFU Instrumentarium dient der Dokumentation und Kontrolle der Einhaltung der Normenanforderungen an die Erdbebensicherheit sowohl bei Neubauten als auch im Rahmen von Instandsetzungs- und Veränderungsvorhaben der BLO.
Weisungen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zum Erdbebenschutz vom 1. Februar 2008 regeln die Anwendung des Instrumentariums für die BLO. Die Anwendung ist bei Bauvorhaben des Bundes mit einer Investitionssumme ab 10 Mio CHF obligatorisch und mit einer Qualitätsprüfung durch ein Korreferat zu ergänzen. Für Bauvorhaben des Bundes mit einer Investitionssumme unter 10 Mio CHF wird die Anwendung empfohlen. Über ein Korreferat entscheiden die BLO im Einzelfall.
Die Fachanwendung steht grundsätzlich allen Interessierten zur Verfügung.
Sobald Sie den Service starten, werden Sie automatisch auf die Fachanwendung weitergeleitet und können diese benutzen.
Vorbedingungen
- Keine
Weiterführende Links
Dokumente
Support
Bundesamt für Umwelt
Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge des Bundes
3003 Bern
erdbeben@bafu.admin.ch