Bauen ist mit Lärm und teilweise auch mit Erschütterungen verbunden. Aufgrund der grossen Komplexität, Variabilität und der beschränkten Dauer von Baustellen enthält die Lärmschutz-Verordnung zu Baulärm keine eigene Beurteilungsmethode mit Grenzwerten. Die Beurteilung erfolgt anhand der qualitativen Methode der Vollzugshilfe «Baulärm» und der anschliessenden Einstufung in eine Massnahmenstufe. Die Massnahmenstufe gibt vor, mit welchen Massnahmen der Baulärm und die Erschütterungen grundsätzlich eingeschränkt werden sollen. Die Beschreibung der Massnahme auf der Baustelle erfolgt in einem Baulärmkonzept, welche einem Baugesuch beigelegt werden kann.
Die folgende Anwendung enthält das Beurteilungsformular für Bauvorhaben gemäss der Baulärm-Vollzugshilfe (Baulärm-Richtlinie). Als Resultat erscheint neben der Einteilung in eine Massnahmenstufe für die Baustelle und den Bautransport auch eine Vorlage für ein Baulärmkonzept.
Link auf die Anwendung
Dokumente
Link zur Vollzugshilfe Baulärm
Support
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Abteilung Lärm & NIS
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