Artikel 47a der Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Vollzugsbehörden, die Plätze zu kontrollieren, auf welchen die beruflichen oder gewerblichen Verwenderinnen und Verwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ihre Spritz- und Sprühgeräte befüllen oder reinigen. Die Vollzugsbehörden sind verpflichtet, dem BAFU über die Kontrollen und die festgestellten Mängel Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung erfolgt über das untenstehende Formular.
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Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wasser
Sektion Wasserqualität
3003 Bern
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